Das Lindbergh-Reiseschutzpaket zum Schutz Ihres Urlaubs beinhaltet spezielle Dienstleistungen für den Fall, dass Sie sich während Ihres Aufenthaltes in einem unserer Hotels mit COVID-19 infizieren. 1) Ein COVID-Assistent im Hotel.
Ausländischen Gästen wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.
2) 24/7-Gesundheitshotline: bei einem COVID-19-Verdachtsfall können Sie ein telefonisches Gespräch mit einem Arzt anfordern, um eine sofortige Beratung zu erhalten.
3) Maßgeschneiderte Menüs für infizierte Gäste, wenn der Aufenthalt auch Mahlzeiten (Mittag- und/oder Abendessen) beinhaltet.
4)Übernahme der Organisation der Heimreise von Genesenden oder Minderjährigen.
Kann der Gast nach der Genesung von COVID-19 das ursprünglich gebuchte Transportmittel für die Rückreise nicht nutzen, wird ersatzweise ein Bahnticket erster Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class angeboten. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 350 €. Die gleiche Behandlung wird einem Minderjährigen unter 15 Jahren gewährleistet, wenn seine begleitende Person an COVID erkrankt ist und ihn aus diesem Grund nicht begleiten kann.
5) Vorstreckung wesentlicher Kosten
Wenn der Gast, ein Familienmitglied oder ein Mitreisender (die Namen müssen in der Reservierung / im Voucher stehen) während des Urlaubs an COVID-19 erkrankt, werden die unvorhergesehenen Kosten im Zusammenhang mit dieser Notsituation vom Hotel bis zu einem Höchstbetrag von 300 € ausgelegt. Der Gast muss die entsprechenden Rechnungen vorlegen und die Zahlungsfähigkeit der Rückzahlung der Kosten nachweisen.
6) Übernahme von medizinischen Kosten, eventuellem Krankenhausaufenthalt und Verlängerung des Aufenthalts.
MEDIZINISCHE KOSTEN AUFGRUND VON COVID-19
Falls ein Gast, ein Familienmitglied oder ein Mitreisender (die Namen müssen in der Reservierung/im Voucher stehen) positiv auf COVID-19 getestet wird, was während des Aufenthalts durch klinische Untersuchungen (Nase-Rachen-Abstrich und serologischer Test) erfolgt, werden dringende und unaufschiebbare ärztliche und pharmazeutische Behandlungskosten, die den Betrag von 50,00 € übersteigen, anteilig vom Hotel gezahlt. Der Betrag, der die vorgenannte Summe von 50 € übersteigt, wird durch Direktzahlung, soweit zulässig, oder durch Erstattung der vom Gast selbst getragenen Kosten vom Hotel übernommen.
KRANKENHAUSAUFENTHALT AUFGRUND VON COVID-19
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aufgrund von COVID-19, der in den 5 Tagen nach der Rückkehr vom Aufenthalt auftritt und mindestens 7 aufeinanderfolgende Tage dauert, wird der Gast vom Hotel mit 1.000,00 € entschädigt. Keine weiteren Entschädigungskosten können angefordert werden.
VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS AUFGRUND VON COVID-19
Wenn der Gast, ein Familienmitglied oder ein Mitreisender (die Namen müssen in der Reservierung / im Voucher stehen) an COVID-19 erkrankt und der Aufenthalt verlängert werden muss, wird das Hotel die mit dieser Verlängerung verbundenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis zu maximal 7 Tagen und bis zu einem Höchstbetrag von € 100,00 pro Tag zurückerstatten. Im Falle einer Erkrankung von mehr als einer Person beträgt der maximale Betrag 250 € pro Tag.